Die UN-BRK

UN-BRK ist die Abkürzung für das Internationale Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderung. Die UN-BRK wurde am 13. Dezember 2006 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen beschlossen und trat am 3. Mai 2008 in Kraft. 160 Staaten haben die UN-BRK anerkannt.

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Die UN-BRK basiert auf den allgemeinen Menschenrechten. Sie soll erreichen, dass die Menschenrechte auch für die etwa 650 Millionen Menschen mit Behinderungen gelten. Das sind 10 Prozent der Weltbevölkerung! Viele Menschen mit Behinderung hoffen, dass sich durch die UN-BRK ihre Lebenssituation verbessert und mehr Gleichberechtigung erreicht wird.

 

Wichtige Begriffe

Nicht-Diskriminierung
Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt (diskriminiert) werden. Alle Menschen müssen gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können.

Teilhabe
Alle sind selbstverständliche und wichtige Teile der Gesellschaft. Die Unterschiedlichkeit der Menschen ist eine Chance und Bereicherung für die Gesellschaft.

Inklusion
Die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen müssen die unterschiedlichen Bedürfnisse aller Menschen berücksichtigen. Nicht der einzelne Mensch ist behindert, sondern Barrieren behindern die Menschen.

Barrierefreiheit
Hindernisse müssen abgebaut werden, z. B. durch leichte Sprache oder einfache Sprache, Rollstuhlrampen, Gebärdensprach-Dolmetscher oder persönliche Assistenz.

Empowerment
Selbstständig und eigenverantwortlich über die eigenen Belange entscheiden. Gestaltungsspielräume und Möglichkeiten wahrnehmen und nutzen.

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