Ziel des Gesetzes ist die Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe in ganz unterschiedlichen Aufgabenfeldern, um die gesellschaftliche Teilhabe aller Kinder und Jugendlichen herzustellen bzw. zu sichern. Dazu erklärt der Vorsitzende der BAG BBW, Tobias Schmidt:
„Dass die längst überfällige Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe nun endlich per Gesetz kommt, ist sehr zu begrüßen. Wichtig ist uns vor allem, dass die Kinder- und Jugendhilfe inklusiver gestaltet wird. Es ist daher nur folgerichtig, dass die Leistungen für alle Kinder und Jugendlichen unabhängig von der Art der Beeinträchtigung in die Zuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe übergehen. Wir hätten uns das Ende des Umsetzungsprozesses deutlich früher als 2027 gewünscht.
Wichtig ist, dass es beim Übergang in die Jugendhilfe keine Leistungsunterbrechung oder -kürzung für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen bzw. Beeinträchtigungen gibt.
Die lange Umsetzungszeit muss vor allem auch dafür genutzt werden, dass die zuständigen Fachkräfte in der Jugendhilfe für die neuen Aufgaben fachlich fit gemacht werden.
Das Gesetz zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe kann aber nur ein erster Schritt sein. Damit Teilhabe an der Gesellschaft und am Arbeitsleben im Sinne einer inklusiven Lösung für alle Kinder und Jugendlichen gelingt, sind insbesondere im Schnittstellen-Management zwischen verschiedenen Leistungsträgern und den Übergängen von Schule/Ausbildung/Arbeitsmarkt weitere Verbesserungen nötig.“
Quelle: Pressemitteilung der BAG BBW: https://www.bagbbw.de/verband/kommunikation/pressemitteilungen-2020/weitere-schritte-bei-der-inklusion-von-kindern-und-jugendlichen-gefordert/
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