Dieser Vermittlungsdienst GSD ist eigenständig und demzufolge unabhängig von unserem Fachdienst für Gebärdensprache und Kommunikation, der im Bereich des Berufsbildungswerks verankert ist.
Der Vermittlungsdienst für Gebärdensprachdolmetscher*innen kann sowohl von hörgeschädigten Menschen als auch Unternehmen für Dolmetscherleistungen in Anspruch genommen werden. Es entstehen Auftraggeber*innen keine Kosten, da der Vermittlungsdienst GSD aus Mitteln der Ausgleichsabgabe finanziert wird. Der Auftrag kann telefonisch, über das Online-Formular auf der Homepage oder persönlich vor Ort gestellt werden. Eine gebärdensprachkompetente Verwaltungsfachkraft prüft die Anträge. Zu beachten ist, dass der Vermittlungsdienst GSD ausschließlich Aufträge im Bereich „Teilhabe am Arbeitsleben“ abdecken darf. Weiter müssen die Gründe für die Bestellung eines Gebärdensprachdolmetschers in die Zuständigkeit des Integrationsamtes fallen.
Öffnungszeiten Vermittlungsdienst für Gebärdensprachdolmetscher*innen
Kompetenzzentrum für Vermittlung und Integration | Grimmaische Straße 10 | 04109 Leipzig
- Mo., Mi., Fr.: 08.00 – 12.00 Uhr
- Di., Do.: 12.00 – 16.00 Uhr
Mehr Infos unter www.vermittlung-gsd.de
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